UPDATE Covid
Selbstzahlerleistungen, Massagegutscheine o.ä und Gruppenkurse unterliegen ab sofort der 2G Regelung.
Medizinische Dienstleistungen nach der Coronaschutzverordnung unterliegen weder der 3G noch der 2G Regelung. Alle Patienten, die eine Verordnung vom Arzt haben dürfen in unserer Praxis weiterhin behandelt werden.
Patienten, die bereits 2mal geimpft sind, oder die Boosterimpfung erhalten haben, sollten uns einmal den Impfnachweis zeigen.